Altölentsorgung – Rechtliche Hinweise und Rückgabemöglichkeiten

Wenn Du bei uns Motor- oder Getriebeöl sowie Ölfilter kaufst, informieren wir Dich transparent über Deine Rechte und Pflichten bei der Rückgabe und Entsorgung von Altöl. Diese Seite gibt Dir einen vollständigen Überblick über alle gesetzlichen Regelungen und praktischen Möglichkeiten.

Warum ist fachgerechte Altölentsorgung wichtig?

Altöl, gebrauchte Ölfilter und ölverschmutzte Materialien, die beim Ölwechsel anfallen, gelten als gefährliche Abfälle. Sie dürfen auf keinen Fall in die Umwelt gelangen, da bereits ein Liter Altöl bis zu einer Million Liter Grundwasser verunreinigen kann. Die fachgerechte Entsorgung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

Unsere Rücknahmeverpflichtung nach der Altölverordnung

Als Händler von Motor- und Getriebeölen sind wir gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Das bedeutet konkret:

Was nehmen wir zurück?

  • Gebrauchtes Verbrennungsmotorenöl
  • Gebrauchtes Getriebeöl
  • Ölfilter
  • Beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle

In welcher Menge?

Du kannst bei uns die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückgeben, die Du als Frischöl bei uns erworben hast. Die Rücknahmepflicht ist mengenmäßig auf die bei uns gekaufte Menge beschränkt.

Deine Rückgabemöglichkeiten

Persönliche Abgabe vor Ort

Während unserer Öffnungszeiten an der im Impressum angegebenen Adresse – kostenlos für Dich.

Rückversand per Post

In gefahrgutgerechter Verpackung (siehe unten) – die Versandkosten trägst Du selbst.

Kommunale Sammelstellen

Recyclinghöfe und Wertstoffzentren in Deiner Stadt nehmen Altöl in der Regel kostenlos entgegen.

Werkstätten

Bei einem Ölwechsel in der Werkstatt ist die Entsorgung meist bereits inbegriffen.

Wichtige Hinweise zum Versand von Altöl

Wenn Du Altöl per Post zurücksenden möchtest, gelten strenge Vorschriften, da es sich um Gefahrgut handelt:

Pflichten beim Versand:

  • Gefahrgutgerechte Verpackung ist zwingend erforderlich
  • Dichter Folienschutz im Inneren
  • Stabiler Gefahrgutkarton gemäß ADR/GGVSEB-Richtlinien
  • Geeignetes Aufsaugmaterial (z. B. Bindemittel)
  • Klare Kennzeichnung als Gefahrgut
  • Die Versandkosten trägt der Kunde

Wichtig: Informiere Dich vorab bei Deinem Versanddienstleister über die genauen Vorgaben und Kosten für den Gefahrgutversand. Nicht alle Versanddienstleister akzeptieren Gefahrgut von Privatpersonen.

Niemals verwenden:

  • Getränkeflaschen oder PET-Behälter
  • Undichte oder ungeeignete Behälter

Alternative Entsorgungsmöglichkeiten

Falls Dir der Rückversand zu aufwendig ist, stehen Dir folgende Alternativen zur Verfügung:

Kommunale Sammelstellen

Viele Recyclinghöfe und Wertstoffzentren nehmen Altöl kostenlos entgegen. Erkundige Dich bei Deiner Stadt oder Gemeinde nach den nächstgelegenen Annahmestellen.

Werkstätten

Wenn Du Deinen Ölwechsel in einer Kfz-Werkstatt durchführen lässt, übernimmt diese in der Regel die fachgerechte Entsorgung des Altöls.

Mobile Schadstoffsammlung

In vielen Regionen gibt es regelmäßige mobile Sammlungen für gefährliche Abfälle.

Gesetzliche Grundlagen

Unsere Rücknahmepflicht ergibt sich aus der Altölverordnung (AltölV), die seit 1987 in Deutschland gilt und den Umgang mit Altöl streng regelt. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für Online-Händler.

Weitere relevante Vorschriften:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Grundregelwerk für Abfallvermeidung und -verwertung
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Einstufung und Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • ADR/GGVSEB – Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Kaufnachweis vorlegen?

Es ist empfehlenswert, den Kaufbeleg aufzubewahren, um die bei uns erworbene Menge nachweisen zu können.

Kann ich auch Altöl zurückgeben, das ich woanders gekauft habe?

Nein, die Rücknahmepflicht bezieht sich nur auf die Menge, die Du bei uns erworben hast.

Was passiert mit dem zurückgegebenen Altöl?

Altöl wird in speziellen Anlagen gereinigt, destilliert und kann teilweise wiederaufbereitet werden.

Kann ich Altöl im privaten PKW transportieren?

Ja, für den privaten Gebrauch sind bis zu 60 Liter pro Behälter und maximal 240 Liter pro Fahrzeug erlaubt, wenn das Öl einzelhandelsgerecht verpackt und ordnungsgemäß gesichert ist.

Kontakt für Rückfragen

Bei Fragen zur Altölrückgabe erreichst Du uns über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Dir gerne weiter und informieren Dich über die praktischste Rückgabemöglichkeit für Deine Situation.

Gemeinsam für den Umweltschutz – danke für Deine verantwortungsvolle Entsorgung!

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